Umfang Haftpflicht
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Höhenarbeiters/ Industriekletterers stehen.
Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen.
- Tätigkeitsschäden * / Leitungsschäden *
- Abhandenkommen fremder Schlüssel
- Be- und Entladeschäden *
- Schäden an gemieteten / geliehenen Arbeitsgeräten / -maschinen bis 150.000 € *
- Strafrechtsschutz
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h
- aktive Werklohnklage, bis 100.000 € Werklohn
- Abbruch- und Einreißarbeiten
- Fehlalarmkosten *, Ersatzleistung bis 5.000 €
- Weltweite Deckung, ohne USA / Kanada
- Nachbesserungsbegleitschäden bis 50.000 € *
- Umweltschäden bis 3.000.000 €
- Vermögensschäden bis 500.000 €
Automatisch mitversichert ist die private Haftpflichtversicherung eines Inhabers, mit einer Deckungssumme von 10.000.000 €.
* 250,- € Selbstbeteiligung