Beitragspflichtige Deckungserweiterungen
Gegen einen Zuschlag von 50 Prozent sind folgende Deckungserweiterungen mitversicherbar.
- Gaubenerrichtung, sanierung, Dacheindeckung bis zur Dachrinne, Schieferarbeiten an (Kirchen) Dächern und Kirchenspitzenrestaurierung
- Neufärbung von Turmfassaden und Zifferblättern einschl. Vergoldungsarbeiten
- Auf und Abbau von Kränen
- Nachverfugen von alten Plattenbauten durch Fachverfuger / Betonsanierung
- Kernlochbohrungen
- Kunststoffschweißen an Zeltmembranen
- Sonstiges Arbeiten unter Vollschutz
- Montage und Demontage von Gittermasten mit Helikopterunterstützung