Beitragspflichtige Deckungserweiterungen

Gegen einen Zuschlag von 50 Prozent sind folgende Deckungserweiterungen mitversicherbar.

  • Gaubenerrichtung, ­sanierung, Dacheindeckung bis zur Dachrinne, Schieferarbeiten an (Kirchen­) Dächern und Kirchenspitzenrestaurierung
  • Neufärbung von Turmfassaden und Zifferblättern einschl. Vergoldungsarbeiten
  • Auf­ und Abbau von Kränen
  • Nachverfugen von alten Plattenbauten durch Fachverfuger / Betonsanierung
  • Kernlochbohrungen
  • Kunststoffschweißen an Zeltmembranen
  • Sonstiges Arbeiten unter Vollschutz
  • Montage und Demontage von Gittermasten mit Helikopterunterstützung